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Informatives/Wissenswertes 2010

Wir bitten Sie unserer Gesundheit zuliebe im Gemeindehaus Raning nicht zu rauchen!

Advent ist die Zeit des Wartens
Kinder warten auf das Christkind, Schüler warten auf die Weihnachtsferien, Christen warten auf die Ankunft des Herrn, Kinder warten auf den Schnee…… und alle warten auf...
...das Programm der ¾ Gscheiten. Wir rätseln: Wie wird das Programm heißen? Welche Programmpunkte sind enthalten? Welche Lieder werden zu neuen Hits umgetextet? Wer wird auf‘s Korn genommen? Welche „heißen Eisen“ werden angegriffen? Eines sei verraten: Die Vorbereitungen laufen! Da hat das Warten ein Ende: Termine schon mal vormerken: Sa. 5., So. 6. und Rosenmontag 7. März 2011 Vorverkaufskarten ab Mitte Jänner erhältlich - neu: ausschließlich in den Trafiken Poglitsch und Roth in Gnas!!!!!!!!

Agrarstrukturerhebung
WMit Stichtag 31.10.2010 ist von der Bundesanstalt Statistik Österreich eine Agrarstrukturerhebung als Vollerhebung durchzuführen. Die Unterlagen dazu haben Sie Ende Oktober von der Statistik Austria erhalten. Die Abwicklung wird in Österreich durch die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BGBl. II Nr. 122/2010, geregelt. Aufgrund dieser Verordnung sowie § 9 des Bundesstatistikgesetzes 2000 idgF besteht bei dieser Erhebung Auskunftspflicht!
Die Erhebung wird nur über einen elektronischen Fragebogen abgewickelt. Wenn Sie dies als Direktmelder noch nicht erledigt haben, können Sie die Hilfe der Gemeinde in Anspruch nehmen. Dafür sind Termine ab Anfang Jänner vorgesehen, die telefonisch seitens der Gemeinde vereinbart werden.
Informieren Sie sich bitte anhand der Ausfüllanleitung im Voraus über den Inhalt des Fragebogens und nehmen Sie bitte zu Ihrem Termin unbedingt das Schreiben von Statistik Austria mit Ihren Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) sowie allfällige für die Beantwortung des Fragebogens vorbereitete Angaben/Unterlagen (Mehrfachantrag, Einheitswertbescheid mit Flächen) mit. Wir dürfen Sie ersuchen, den Termin wahrzunehmen, da der Fragebogen seitens der Gemeinde bis spätestens 31.03.2011 an die Bundesanstalt Statistik Österreich übermittelt werden muss.

Wetterbericht aus Raning
An einem lauen Novembertag, der noch gar nicht vermuten ließ, dass es in Raning schon nach Lebkuchen duftet, kam das ORF-Steiermark-Wetter-Team, allen voran Robert Sturmer, zu Anna Eder auf Besuch. Der Kameramann hielt für die abendliche Wettervorhersage fest, wie Anna Eder aus einem duftenden Teig wunderschön verzierte Lebkuchenhäuschen zaubert. Mit viel Liebe zum Detail und ruhiger Hand werden diese kleinen Häuschen hergestellt, um die Menschen in der Weihnachtszeit mit etwas Traditionellem zu erfreuen.

Ein besonderer Fund
Der Glückspilz Alois Reiß fand in unserem Gemeindegebiet ein 5,5 kg schwere „krause Glucke“, bei uns auch als Tannenschöberl bekannt - hhhmmm Mahlzeit!

Landwirtschaftskammerwahl
Wann: 30. Jänner 2011
Wahllokal: Gemeindeamt Raning
Wahlzeit: 8 bis 12 Uhr
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Die Raninger Betriebe nehmen gerne die „Gnas-Gutscheine“ entgegen!
Unter anderem: Ettl, Direktvermarkter Trummer, Obstbau Hütter, Fassbinderei Hösch, Massage, Fitness u. a.

Gelbe Säcke
Wir wollen hiermit wieder einmal zum Nachdenken animieren und zum Umdenken anregen. In der Zeitungsausgabe 1/2010 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass MEHRWEG besser ist als EINWEG.
Da zu beobachten ist, dass der Verbrauch von „Gelben Säcken“ in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, wieder einmal zur Erinnerung: Bin ich noch bereit, für die Umwelt etwas zu tun oder ist die Bequemlichkeit Sieger?
Wer kauft seine Getränke noch in Mehrwegverpackungen? Brauchen wir überhaupt Mineralwasser aus Spanien, Frankreich oder Italien?
Vielleicht ist der eine oder der andere bereit, der Mehrwegflasche eine Zukunft zu verschaffen! Für unsere Umwelt wäre es ein großer Vorteil.

Es wurden im
Jahr 2005 3.492 Säcke
Jahr 2006 3.648 Säcke
Jahr 2007 3.654 Säcke
Jahr 2008 3.846 Säcke
Jahr 2009 3.840 Säcke
und 2010 4.260 Säcke!!!!!!!!!!!!
an Raninger Gemeindebewohner ausgeteilt.

Zu bedenken ist, diese Säcke wurden alle befüllt, mussten abgeholt und sortiert werden. Die weitere Verwertung erfolgt je nach Materialzusammensetzung.

Bauwesen - Benützungsbewilligung
Wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften im Bauwesen - das Steiermärkischen Baugesetz - ist, zeigt sich immer wieder in der Praxis, weil Missverständnisse und Unklarheiten große Auswirkungen haben können. Dies zeigt auch ein kürzlich erschienener Artikel in einer Tageszeitung.

Auszug aus dem Steiermärkisches Baugesetz - Stmk. BauG geändert am 21.08.2008
VII. Abschnitt
§ 38 Benützungsbewilligung
(1) Der Bauherr hat nach Vollendung von Neu-, Zu oder Umbauten (§ 19 Z. 1) von Garagen (§ 19 Z. 3 und § 20 Z. 2 lit. b), von Neu-, Zu oder Umbauten von Kleinhäusern (§ 20 Z. 1) und von Hauskanalanlagen oder Sammelgruben (§ 20 Z. 3 lit. g) und vor deren Benützung um die Erteilung der Benützungsbewilligung anzusuchen. (5)

(2) Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
a. eine Bescheinigung des Bauführers oder eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis über die bewilligungsge- mäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen;
b. ein Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrermeisters über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch und Abgasfänge von Feuerstätten;
c. ein Überprüfungsbefund eines befugten Elektrotechnikers über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen;
d. eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlöscher und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO Anlagen;
e. im Falle des § 20 Z. 3 lit. g nur eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers.

(3) Die Behörde hat mit schriftlichem Bescheid darüber zu entscheiden, ob und von welchem Zeitpunkt an die bauliche Anlage benützt werden darf.

(4) Die Benützungsbewilligung ist auf Grund der Aktenlage zu erteilen, wenn die Unterlagen gem. Abs.2 vorliegen.

(5) Wird in den Fällen des § 19 Z. 1 und Z. 3 sowie § 20 Z. 1 und Z. 2 lit. b keine Bescheinigung gemäß Abs. 2 Z. 1 vorgelegt, hat die Behörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Benützungsbewilligung vorliegen. (5)

(6) Die Benützungsbewilligung ist zu erteilen, wenn die bauliche Anlage der Bewilligung entspricht, bei Vorliegen geringfügiger Mängel unter der Vorschreibung von Auflagen oder wenn die Ausführung vom genehmigten Projekt nur geringfügig abweicht.

(7) Die Benützungsbewilligung kann bei einer der genannten Voraussetzungen auch für einen in sich abgeschlossenen Teil der baulichen Anlage erteilt werden.

(8) Wird eine bauliche Anlage ohne Benützungsbewilligung benützt, so hat die Behörde die Benützung zu untersagen.


Weginstandhaltung und Weghalterhaftung
Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark gibt Auskunft:

Gemäß § 483 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Aufwand zur Herstellung und Erhaltung der dienstbaren Sache von dem Berechtigten getragen werden. Wenn aber die Sache auch vom Verpflichtenden benützt wird, so muss er verhältnismäßig zum Aufwand beitragen. Einfach ausgedrückt: Wer mitbenutzt, muss grundsätzlich miterhalten. Die Personen, die laut Vereinbarung keine Instandhaltungskosten übernehmen müssen, haben nur jene Schäden zu ersetzen, die sie über die normale Abnutzung hinaus verursachen. Gemäß § 92 der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe insbesondere durch Schutt, Kehricht, Abfälle und Unrat aller Art, sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteisbildung verboten. Wenn an einem Fahrzeug, insbesondere auf seinen Rädern, größere Erdmengen haften, so hat sie der Lenker vor dem Einfahren auf eine staubfreie Straße zu entfernen. Personen, die diesen Vorschriften zuwider handeln, können abgesehen von den Straffolgen, zur Entfernung, Reinigung oder zur Kostentragung für die Entfernung oder Reinigung verhalten werden. Die Personen, die im Vertrag nicht aufscheinen und denen somit kein Wegerecht eingeräumt wurde, dürfen den Weg nur benutzen, wenn ihnen dieses Recht ausdrücklich eingeräumt wird bzw. inzwischen wurde oder sie gutgläubig ein Servitutsrecht ersessen haben.
Niemand darf eigenmächtige Handlungen auf einem fremden Grundstück tätigen. Wenn der Straßengraben bisher ausschließlich von ihnen genutzt und betreut wurde, so darf ihn niemand eigenmächtig umgraben. Andernfalls könnte man gerichtlich dagegen vorgehen. Durch das Aufstellen einer Tafel darf in fremde Rechte nicht eingegriffen werden, das heißt es müsste z. B. eine Zusatztafel die Rechte Dritter ausdrücklich erwähnen. Wegdienstbarkeiten sind in der Regel immerwährende Grunddienstbarkeiten, das heißt, sie gelten auch für die jeweiligen Rechtsnachfolger. Auch Pächter, Lieferanten etc., die zulässigerweise das berechtigte Grundstück erreichen müssen, dürfen sofern keine gegenteilige Vereinbarung etc. vorliegt, diese Wege benutzen.


Jahrgang 1960 feierte Geburtstag
Heuer fanden sich alle, die 1960 geboren wurden, zur schon zur Tradition gewordenen Feier der Gemeinden und der Pfarre ein. Aus der Gemeinde Raning waren dieses Jahr viele Jubilare vertreten und nahmen am Gottesdienst und am anschließenden gemeinsamen Festessen teil. Manfred Neumeister, Willibald Gartner, Elfriede Eder, Herta Neumeister, Gabriele Kaspar, Erwin Friedl, Johanna Fruhwirth, Franz Fink, Josef Kaufmann, Johann Trummer, Sophie Hösch, Johanna Friedl und Monika Absenger.
Nicht teilnehmen konnten: Erich Sundl, Marianna Lerner, Andrea Sohar und Gerhard Kirchengast.

Stellung
Anfang November war der Geburtsjahrgang 1992 zur Stellung einberufen worden. Von der Gemeinde Raning waren dies:
Christoph Maier, Raning
Rene Neuhold, Lichtenberg
Patrick Reisner, Lichtenberg
Patrick Kaufmann, Raning
Michael Geigl, Thien
Gabriel Monschein, Thien
Dominik Hermann, Raning
Christoph Neumeister, Thien
Roman Hofmeister, Thien
Martin Hofmeister, Raning
nicht am Foto: Gabriel Monschein, Patrick Kaufmann und Rene Neuhold

Hinweis: Die Stellung für den Jahrgang 1993 findet am 15. und 16. Juni 2011 statt.

Auch Bürgermeister erhalten Ehrungen
Von der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Feldbach wurden Ehrungen vorgenommen. Unter anderem auch an Bürgermeister Alois Weinzettl. An ihn wurde in dankbarer Würdigung und Anerkennung seiner Verdienste um die Landwirtschaft die Kammermedaille in Bronze verliehen.

Herbstausfahrt
Für Anfang Oktober organisierte wieder Alt-Bgm. Johann Rauch eine Tagesfahrt für unsere „G´meindeleut“. Es ging zu allererst nach Stainz zur Frühstückspause. Anschließend wurde im Stainzer Flascherlzug Platz genommen. Bei nebeligem Herbstwetter ging die beschauliche, zweistündige Zugfahrt auf der Strecke Stainz–Herbersdorf–Neudorf–Kraubath nach Preding und wieder retour! Anschließend wurde auf 1240 m beim Absetzwirt am Rosenkogel das Mittagessen eingenommen. Und am späteren Nachmittag ging es noch als Abschluss zu einem Buschenschank in Labuttendorf.

Adventkranzbinden
Jeder hat andere Materialien, jeder hat andere Ideen, jeder hat andere Vorstellungen, jeder hat einen anderen Geschmack. Darum ist es in Gemeinschaft so unterhaltsam und förderlich, denn man kann von einander lernen, gegenseitig tauschen und somit profitieren, oder ganz einfach Spaß daran haben. Und wer beim Flechten, Dekorieren, Verschönern... Hilfe braucht, Anna Wurzinger steht immer mit Rat und Tat zur Seite und die fertigen Kränze sind wundervolle Unikate, die uns die Adventzeit verschönern.

Advent der Senioren
Der Winter zeigte sich von seiner besten Seite mit starkem Schneefall. Trotzdem kamen viele unserer älteren Gemeindebewohner zur alljährlich in der Adventzeit stattfindenden Besinnungsstunde. Nachdenkliche Worte kamen von unserem Pfarrer Gölles und in Mundart von Josefa Griesbacher, umrahmt von schönen Tönen vom Singkreis Raning unter der Leitung von Professor Kaufmann.


Bei der nun mehr schon traditionellen Verlosung der gebackenen Herzen hatten Maria Pichler, Paul Praßl, Erika Niederl und Gottfried Scheucher das richtige Los.


Elfi Weinzettl und ihr Team verwöhnten die Senioren mit kulinarischen Genüssen und das Raninger Mädchenquartett mit musikalischen Darbietungen.


Der Gesang der Raninger Sängerinnen stimmte uns besinnlich ein.

Jagdpachtentgelt
Das diesjährige Jagdpachtentgelt wird gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes in der Zeit von Montag, 8. Nov. bis Freitag, 3. Dez. 2010 an die Grundbesitzer ausbezahlt und kann innerhalb dieser vierwöchigen Frist im Gemeindeamt während den Amtsstunden abgeholt werden. Die Höhe der Auszahlung beträgt 1,70 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche mit Ausnahme der eingezäunten Flächen.

Zuwendung für pflegende Angehörige
Das Land Steiermark gewährt pflegenden Angehörigen bei Vorliegen einer sozialen Härte eine Zuwendung. Zweck dieser Zuwendung ist die Verbesserung der Möglichkeit, im Fall der Verhinderung der Hauptpflegeperson eine professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können (pro Jahr vier Wochen), um einen Beitrag zur Entlastung der Hauptpflegeperson zu leisten.
Eine Zuwendung kann einer Person gewährt werden, die
  • als nahe Angehörige/als naher Angehöriger eine pflegebedürftige Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 3 gebührt, oder
  • eine nachweisliche dementiell erkrankte pflegebedürftige Person, der zumindest ein Pflegegelder der Stufe 1 gebührt, oder
  • eine pflegebedürftige minderjährige Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 1 gebührt,
  • seit mind. Einem Jahr überwiegend pflegt und dann für die Erbringung der Pflege wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert ist. Eine soziale Härte liegt vor, wenn die Verwirklichung der erforderlichen Ersatzpflegemaßnahme die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Hauptpflegeperson übersteigt. Diese Voraussetzung wird erfüllt, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen der Zuwendungswerberin/ des Zuwendungswerbers
  • bei Pflege einer Person mit Bezug eines Pflegegeldes der Stufte 1, 2, 3, 4 oder 5 einen Beitrag von 2.000 Euro oder
  • bei Pflege einer Person mit Bezug eines Pflegegeldes der Stufte 6 oder Stufe 7 einen Bezug von 2.500 Euro nicht übersteigt.
  • Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich je unterhaltsberechtigter Angehörige/ unterhaltsberechtigter Angehöriger um 400 Euro, mit Behinderung um 600 Euro. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Anschluss erforderlicher Unterlagen bei der Gemeinde einzubringen, in der die Antragsstellerin/ der Antragssteller ihre/n bzw. seine/ n Angehörige/n betreut. Der Antrag wird von der Gemeinde and die Landesregierung weitergeleitet.
Unterlagen:
  • letzter Bescheid über die Zuerkennung des Pflegegeldes,
  • Einkommensnachweise,
  • Kosten der in Anspruch genommenen professionellen Hilfe sowie eine Bestätigung, dass die Kosten beglichen sind.

Information
Alle Standorte des Finanzamtes Oststeiermark in Feldbach, Hartberg, Bad Radkersburg und Weiz haben seit 29. Juni 2010 eine neue einheitliche Telefon-Nummer: 03152/837-0.

Bezirkshauptmann in Raning
Bezirkshauptmann Dr. Wilhelm Plauder besuchte mit den Referatsleitern der BH Feldbach die Gemeinde Raning. Bei dieser Besichtigung und den Gesprächen im Rahmen ihres Außendienstes gab es einen informativen Einblick in das Raninger Gemeindegeschehen und sie alle konnten sich ein gutes Bild über das Gemeindeleben in den Raninger Ortsteilen machen.


Steirischer Bürgermeisterwandertag
Zahlreiche Bürgermeister und Gemeindefunktionäre aus der gesamten Steiermark beteiligten sich am Freitag, dem 20. August in Kirchberg an der Raab beim steirischen Wandertag. Die Vulkanlandgemeinde war diesmal Austragungsort des 9. Steirischen Bürgermeisterwandertages. Diese Veranstaltung findet jährlich in einer anderen steirischen Region statt und dazu werden alle steirischen Gemeindeverantwortlichen zum Erfahrungsaustausch in lockerer Atmosphäre eingeladen. Heuer war auch die Gemeinde Raning präsent und vertrat mit den Teilnehmern aus den Gemeinden Kohlberg und Maierdorf die Region Gnas.


roof soccer WM 10
Ende Juni wurde in Lichtenberg bei Obstbau Trummer wieder eine WM ausgetragen, die roof-soccer-WM. Christian „Kölli“ Kölldorfer ist der neue roof-soccer-Weltmeister. Der Vizeweltmeister aus dem Vorjahr konnte den Doppelweltmeister Alex Gsellmann in Schach halten und sich den Titel sichern. Eine weitere Überraschung gelang der einzigen Dame im Feld, Sarah Puntigam kletterte ebenfalls auf‘s Podest und wurde verdiente Dritte.
Die weiteren Platzierungen:
4. Platz: Johannes Fink
5. Platz: Georg Stubenberger
6. Platz: Ewald Haas
7. Platz: Heiko Wohlmuth
8. Platz: Jürgen Freißmuth
9. Platz: Alfred Geigl
10. Platz: Tobias Puntigam
Bei den Junioren konnte sich Andi Pock zum Juniorenweltmeister krönen. Marcel Ertler, der Jüngste im Teilnehmerfeld, belegte den zweiten Platz und Stefan Welz schaffte als Dritter auch noch den Sprung auf‘s Podest!
Bericht und Fotos: www.franto.at


Katzenhaltung
Vergangnen Maitag brachte meine Katze
Zur Welt sechs allerliebste kleine Kätzchen,
Maikätzchen, alle weiß mit schwarzen Schwänzchen.
Fürwahr, es war ein zierlich Wochenbettchen!
Die Köchin aber, Köchinnen sind grausam,
Und Menschlichkeit wächst nicht in einer Küche -
Die wollte von den sechsen fünf ertränken,
Fünf weiße, schwarzgeschwänzte Maienkätzchen
Ermorden wollte dies verruchte Weib.
Ich half ihr heim! - Der Himmel segne
Mir meine Menschlichkeit! Die lieben Kätzchen,
Sie wuchsen auf und schritten binnen kurzem
Erhobnen Schwanzes über Hof und Herd;
Ja, wie die Köchin auch ingrimmig drein sah,
Sie wuchsen auf, und nachts vor ihrem Fenster
Probierten sie die allerliebsten Stimmchen.
Ich aber, wie ich sie so wachsen sahe,
ich preis mich selbst und meine Menschlichkeit.
Ein Jahr ist um, und Katzen sind die Kätzchen,
Und Maitag ist‘s! - Wie soll ich es beschreiben,
Das Schauspiel, das sich jetzt vor mir entfaltet!
Mein ganzes Haus, vom Keller bis zum Giebel,
Ein jeder Winkel ist ein Wochenbettchen!
Hier liegt das eine, dort das andre Kätzchen,
In Schränken, Körben, unter Tisch und Treppen,
Die Alte gar - nein, es ist unaussprechlich,
Liegt in der Köchin jungfräulichem Bette!
Und jede, von den sieben Katzen
Hat sieben, denkt euch! sieben junge Kätzchen,
Maikätzchen, alle weiß mit schwarzem Schwänzchen!
Die Köchin rast, ich kann der blinden Wut
Nicht Schranken setzen dieses Frauenzimmers;
Ersäufen will sie alle neunundvierzig!
Mir selber, ach, mir läuft der Kopf davon -
O Menschlichkeit, wie soll ich dich bewahren!
Was fang ich an mit sechsundfünfzig Katzen!
Theodor Storm (1817-1888)

Was Theodor Storm schon vor rund 150 Jahren dichterisch zu Papier brachte, hat bis heute Gültigkeit: die Katze ist ein faszinierendes Wesen, das uns verzaubert. . Oft führt die Überpopulation zu Katzenelend, weil sie einfach durch Aussetzen „entsorgt“ werden.
Streunerkatzen sind von streunenden Hauskatzen zu unterscheiden. Bei Letzteren handelt es sich um Heimtiere, die sich in menschlicher Obhut befinden und unkontrollierten Zugang ins Freie haben. Die Streunerkatzenpopulationen rekrutieren sich aus ausgesetzten oder entlaufenen Tieren und deren Nachkommen. Schon bei der Anschaffung ist zu überlegen, ob man auch die Pflichten, die auch ein Katzenhalter hat, erfüllen kann.


Hundehaltung
Von der Bezirksverwaltungsbehörde wurde uns folgende Info bzgl. Hundehaltung und Hundeführung übermittelt:
1) Führen von Hunden in der Öffentlichkeit
Jede Woche gelangen mehrere Anzeigen aufgrund von Hundebissen, Wilderei von Hunden bzw. Freilaufen von Hunden unter anderem auch in Verbindung mit oft folgenschweren Verkehrs- und Radfahrunfällen bei der Bezirkshauptmannschaft ein. Aus diesem Grund ergeht folgende allgemeine Information über die derzeit gültige Gesetzeslage:
Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz (Stmk. LSG) vom 15. Jänner 2005, LGBl. I Nr. 24/2005, idgF, besagt:
§ 3 b) „Halten von Tieren„ Abs 1: Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
Abs 2: Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie zB Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeit- oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Abs 3: Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
Abs 4: In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Abs 5: Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.
Abs 6: Der Maulkorb oder Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht.
Zu diesen Hunden zählen insbesonders Jagd-, Therapie-und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive, des Militärs und Rettungshunde.
(Anmerkung: Ausnahme gilt nur für im Einsatz befindliche Hunde) Übertretungen gegen den § 3 b des Stmk. LSG können mit einer Geldstrafe bis zu EUR 2.000 bestraft werden. Zusätzlich kann in schweren Fällen der Verfall der Tiere ausgesprochen werden.
Die mangelnde Sorgfaltspflicht von Hundehaltern bzw. Verwahrern hat daher schon oft zu unliebsamen Zwischenfällen für alle Beteiligten geführt, wie:
- Beschwerden und Anzeigen aus der Bevölkerung an die zuständige Behörde wegen streunender Hunde, wo sich Personen unzumutbar belästigt fühlten (Kinder trauen sich nicht aus dem Haus zu gehen, usw.)
- Raufereien zwischen Hunden, einhergehend häufig mit Biss- und Kratzverletzungen bei Hunden und Menschen (darunter viele Kleinkinder) - „Wildern“ von Hunden und Reißen von Schafen, Hühnern, Enten, Hasen, usw.
- Zahlreiche Autounfälle (mit Blechschäden), wobei dabei viele Hunde bereits ihr Leben lassen mussten
- Zahlreiche Stürze mit teils schweren Verletzungen von Rad-, Moped- oder Motorradfahrern nach Kollisionen mit Hunden

Die Bestimmungen des Stmk. Landes-Sicherheitsgesetzes lassen dem Hundehalter dem Grunde nach überhaupt keinen Freiraum.
Wer seinen Hund frei herumlaufen lässt, ihn nicht entsprechend an der Leine führt bzw. einen gesicherten Maulkorb überstreift (dieser darf vom Hund nicht abgestreift werden können!), ist grundsätzlich strafbar, egal welche Folgen das freie Herumlaufen mit sich bringt.

Zur Sicherheit Ihrer MitbürgerInnen aber auch zu Ihrer Sicherheit ergeht der dringende Appell, Ihren Hund entsprechend zu halten und zu verwahren.

2) Allgemeine Vorschrift im Tierschutzgesetz
in Verbindung mit der 2. Tierhaltungsverordnung Aufgrund von Beobachtungen wird immer noch festgestellt, dass Hunde an Ketten gehalten werden.
§ 16 Abs. 5 des Tierschutzgesetzes besagt:
Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.
Die Zwingerhaltung, Haltung in Räumen bzw. im Freien ist in der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004, idgF, Anlage 1, geregelt. Der Mindestbedarf für einen Hund in einem Zwinger beträgt 15 m², wobei jedoch die Fläche der Schutzhütte nicht eingerechnet wird, der Platzbedarf erhöht sich mit jedem weiteren dort gehaltenen Hund bzw. durch Welpen.
Nähere Informationen können aus der gesetzlichen Bestimmung entnommen werden bzw. erfahren Sie bei Ihrem Tierarzt. Übertretungen gegen diese Vorschrift können von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Strafen bis zu EUR 3.750, im Wiederholungsfall bis zu EUR 7.500, geahndet werden.


Wasserentnahmen von Hydranten
Immer wieder wird kostbares Wasser ohne Erlaubnis eigenmächtig von Hydranten entnommen. Wir müssen die Gemeindebewohner darauf hinweisen, dass diese Vorgehensweise einem Diebstahl gleichkommt. Weiters kommt es immer wieder vor, dass nach der Entnahme die Hydranten nicht richtig abgesperrt werden, wodurch wiederum für längere Zeit ein Wasserverlust auftritt. Wer Wasser vom Hydranten braucht, meldet sich beim Gemeindeamt oder bei Bürgermeister Alois Weinzettl. Die Gebühren für Wasser vom Hydranten belaufen sich auf drei Euro pro m³.

Urlaub:
Das Gemeindeamt ist wegen Urlaub vom 19. bis 30. Juli 2010 geschlossen.
Die nächsten Amtsstunden sind am Montag, 2. August 2010, ab 7.30 Uhr!

Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag: 13 bis 18 Uhr
Bgm.-Amtsstunden: Freitag: 15 bis 18 Uhr oder nach Vereinbarung

Siebenschläfertag
Der Siebenschläfertag ist am 27. Juni. Er wird mit den Sieben Schläfern von Ephesus in Verbindung gebracht, mit dem Nagetier Siebenschläfer und nicht zuletzt mit Bauernregeln für das Wetter. Seinen Namen verdankt der Siebenschläfertag einer alten Legende. Danach hatten sieben junge Christen in der Zeit der Christenverfolgung unter Kaiser Decius (249–251) in einer Berghöhle nahe Ephesus Zuflucht gesucht. Sie wurden entdeckt und lebendig eingemauert. Der Legende nach starben sie nicht, sondern schliefen 195 Jahre lang. Am 27. Juni 446 wurden sie zufällig entdeckt, wachten auf, bezeugten den Glauben an die Auferstehung der Toten und starben wenig später.

Bauernregeln
Mit dem Siebenschläfertag werden eine Reihe von Bauernregeln assoziiert: Wie das Wetter am Siebenschläfer sich verhält, ist es sieben Wochen lang bestellt. Wenn’s am Siebenschläfer regnet, sind wir sieben Wochen mit Regen gesegnet. Das Wetter am Siebenschläfertag sieben Wochen bleiben mag. (gelesen bei: www.wikipedia.at)


Dieser Siebenschläfer wurde im Weingarten in Thien gesichtet.

Spar mit Solar
Zum Thema Sommer passend wollen wir auf die Förderung von Solaranlagen hinweisen.
Anträge und genauere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt oder auf www.energieberatungsstelle.steiermark.at, Tel. 0316/877-2694 oder 3414. Wie den Medien zu entnehmen war, soll der Einbau einer Solaranlage bei Neubauten zwingend vorgeschrieben werden, ob dies dann noch gefördert wird, ist mehr als ungewiss.

Foto: www.solarwaerme.at

Ein herrlicher Ausflugstag
43 Teilnehmerinnen kamen der Einladung unserer Gemeindebäuerin Josefa Griesbacher gerne nach und fuhren bei herrlichem Ausflugswetter in Richtung Kärnten. So wurde die ausgiebige Vormittagsjause bei einem Schafzuchtbetrieb eingenommen, der sich auf die Erzeugung und Weiterverarbeitung von Schafsmilch spezialisiert hat.
Weiters wurde ein kleiner Gartenbaubetrieb in der Nähe von Völkermarkt besichtigt. Und als weiterer Höhepunkt dieses Ausflugstages wurde unter Palmen, Zitronen- und Orangenpflanzen der Nachmittagskaffee genossen. Ein gemütlicher Buschenschankbesuch war ein würdiger Abschluss dieses wunderschönen Tages, wo uns bewusst geworden ist, dass man sehr wohl gute Chancen auch als kleiner Betrieb auf dem bäuerlichen Sektor hat, wenn man neue Ideen verwirklicht und sich spezialisiert.


Maibaum aufstellen
Schon in den letzten Apriltagen werden die Vorbereitungen für das Maibaum aufstellen gestartet. Heuer war geplant, den Stamm vom Vorjahr zu verwenden und dem Maibaum nur eine neue Baumkrone aufzusetzen. Aber der Stamm war morsch. So wurde am 28. April noch in den späten Abendstunden ein Baum geschlägert. Wir bedanken uns für das Spenden eines hohen Baumes bei Andreas und Claudia Scheucher - Wörthschuster - und für die Krone bei Sekretärin Renate Hauptmann ganz herzlich.




Schon im Vorfeld sind viele Vorbereitungen zu treffen, wie z. B. die Baumkrone zu besorgen.


Die Baumkrone wird schön geschmückt.

Zum Aufstellen sind viele starke Männerhände notwendig.


Anschließend waren alle zum gemütlichen Umtrunk eingeladen.

Müllsammlung
Auf eine saubere Umwelt wird in der Gemeinde Raning wert gelegt. So wurde - wie fast jedes Jahr - ein „Frühjahrsputz“ an Straßen- und Wegrändern, im Uferbereich vieler Bäche und in Wäldern durchgeführt und der herumliegende Müll gesammelt. Die Jäger, die Berg- und Naturwächter sowie einige Gemeinderäte und freiwillige Helfer beteiligten sich gemeinsam mit Bürgermeister Alois Weinzettl an dieser Aktion!
So hat sich Raning auch als eine von 37 anderen Gemeinden im Bezirk Feldbach beim „großen steirischen Frühjahrsputz 2010“ beteiligt. Insgesamt 4.756 fleißige Hände haben steiermarkweit Müll, verstreut in unserer Landschaft, eingesammelt. Ist das Problem Littering nicht in den Griff zu bekommen?
Wir erfreuen uns immer an der schönen Natur und entsorgen unsere Abfälle achtlos. Laut einer Studie sind Zigarettenkippen mit 58% der am meisten gelitterte Gegenstand in Österreich. An zweiter Stelle folgen Kunststoff, Glas und Papier. Der Frühjahresputz ist eine tolle Sache. Noch besser wäre, wir würden weniger in der Natur achtlos wegwerfen und die Mengen bei der Sammelaktion nehmen ab.

Was bedeutet der Begriff „Littering“?
Im weitesten Sinne versteht man darunter das achtlose Wegwerfen von Abfällen auf Straßen, Plätzen und in der Natur.


für ein sauberes Raning

Der Sommer
Der Inbegriff des Sommers ist Zeit für Ferien, Zeit für Urlaub, Zeit der Erholung und Entspannung...
Planschen im Wasser, Ausruhen im Schatten der Bäume, Genießen der lauen Nächte... warm, sonnig, fröhlich und unbeschwert... daher:
Was ich dir wünsche
Ich wünsch dir eine Hängematte zum Träumen, Lesen oder Dösen, so manche Sorge zieht vorbei, lässt in Gelassenheit sich lösen.
(von Monika Rieger)

Ortsbeleuchtung
Die Lampen bei der Thiener Ortsbeleuchtung wurden im Laufe der 15 Jahre immer schwächer. Daher wurde ein Kranwagen organisiert und Gemeinderat Albert Hödl tauschte in luftiger Höhe die Lampen aus. Ein Dank gilt auch dem Kranfahrer Philipp Mirtler aus Lichtenberg.

Dies könnte eine Werbeeinschaltung einer Gärtnerei sein. Ist es aber nicht. So schön blüht es in Raning. Unser schönes Dorf wird durch das Zutun von den Menschen, die hier leben, noch schöner und lebenswerter. Dieses Foto wollen wir zum Anlass nehmen, um uns bei all jenen zu bedanken, die immer wieder unentgeltlich auf unser Ortsbild achten, sei es bei den Bildstöcken und Kreuzen auf den Blumenschmuck zu schauen, die Müllplätze in Ordnung zu halten, die Blumenbeete zu pflegen, die Gehsteige und -wege sauber zu halten.
Hier sind nur einige Dinge aufgezählt, die im Stillen ohne Aufhebens von fleißigen, umsichtigen Menschen erledigt werden, um unsere Ortschaften Raning - Thien - Lichtenberg so schön zu erhalten. Denn es sind oft die kleine Dinge im Leben, die uns Freude bereiten und glücklich machen.

Alttextilsammlung
Das Rote Kreuz führt in Ihrer Gemeinde auch 2010 wieder eine Alttextil- und Altkleidersammlung durch. Termin ist der 24. April 2010. Die Abholung erfolgt ab 8 Uhr. Die Altkleidersäcke werden wie gewohnt verteilt bzw. zugeschickt. Außerdem können Säcke auch bei den Rotkreuz- Dienststellen abgeholt werden. Wir ersuchen, die bereitgestellte Ware erst am Sammeltag ab 7.30 Uhr bis spätestens 8 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand zu stellen bzw. an die üblichen Sammelplätze zu bringen. Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.



Seniorenurlaubswoche
Seit dem Jahre 1998 organisiert die Gemeinde alljährlich für unsere Senioren eine Erholungswoche. Für heuer wurde wiederum der weststeirische Ort Stainz ausgewählt. So werden unsere Senioren wieder eingeladen, von
Montag 21. Juni bis Samstag 26. Juni 2010
im „Schilcherlandhof“ in Stainz zu verbringen und auszuspannen. Der Preis beträgt dafür 180 Euro inkl. Vollpension und Bus-Transport.
Interessenten mögen sich bitte bis Anfang Juni im Gemeindeamt (Tel. 8408) oder persönlich bei Bgm. Weinzettl zwecks Fixierung der Zimmer anmelden.

Müllsammlung
Um unser Gemeindegebiet einigermaßen sauber zu halten, wird wiederum eine Geländebegehung mit Müllsammlung in Wälder, entlang der Bäche und der Straßengräben durchgeführt. Tag: Freitag, 26. März 2010 Beginn: ab 14 Uhr Wo: je Ortsteil eine Sammelgruppe mit Traktor Zur Müllsammlung haben sich die Gemeinderäte, Jäger und Bergwächter bereiterklärt. Freiwillige Helfer sind herzlich willkommen!

Vermögensabsicherung
„Was passiert mit meinen Ersparnissen in der Krise?“ Zu diesem wichtigen Thema für die Zukunft jedes Einzelnen wird herzlich in das Gemeindehaus Raning geladen.
Termin: Mittwoch, 7. April 2010 um 19 Uhr
Referent: Mario Plangger aus Vorarlberg
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Freiwillige Spende erbeten!

Maibaum
Am Freitag, den 30. April 2010, wird um 19 Uhr beim Gemeindehaus Raning wiederum der Maibaum aufgestellt. Auf zahlreiches Kommen der Bevölkerung freut sich der USV Raning. Alle Gemeindebewohner sind hiezu herzlich eingeladen.

Ansichtskarten
Erinnern möchten wir wiederum an die Ansichtskarte von Raning. Die Ansichtskarte ist im Gemeindeamt, im Gasthaus „Dahoam“, bei Hiaslwirt (Urlaub am Bauernhof), beim Direktvermarkter Ettl, bei EigenArt und bei Fassbinderei Hütter erhältlich!

Geburten 2009
Hannah GrießbacherLichtenberg * 31.03.2009
Marlena Kristin SirnikLichtenberg * 07.05.2009
Lucia HaasLichtenberg * 20.05.2009
Susanna Luisa PichlerLichtenberg * 03.06.2009
David Karl SundlLichtenberg * 24.06.2009
Oliver ThuswohlRaning * 17.07.2009
Valentin Johannes SommerLichtenberg * 31.07.2009
Fabian NiederlLichtenberg * 08.08.2009
Jan LeblerLichtenberg * 14.09.2009
Vanessa Sophie LernerThien * 30.09.2009
Eine Mutter ist der einzige Mensch auf der Welt, der dich schon liebt, bevor er dich kennt.

Hannah Grießbacher

Marlena Kristin Sirnik

Lucia Haas

Susanna Luisa Pichler

David Karl Sundl

Oliver Thuswohl

Valentin Johannes Sommer

Fabian Niederl

Jan Lebler

Vanessa Sophie Lerner
 

Eheschließungen 2009
Frei Richard und Marianne (geb. Hatzl), Lichtenberg21.03.2009
Niederl Albert und Nicole Therese (geb. Eigner), Lichtenberg  04.04.2009
Ing. Rauch Markus und Christiana (geb. Roßmann), Thien  30.05.2009
Sporer Daniel und Petra (geb. Sohar), Lichtenberg  30.05.2009
Matzer Günther und Renate (geb. Monschein), Raning  31.12.2009

Renate und Günther Matzer
 
Nicole und Albert Niederl

Die Ehe ist wie eine Brücke.
Man sollte sie jeden Tag neu aufbauen,
am besten von beiden Seiten.

Todesfälle 2009
Johann Klement, Raning * 20.08.1931      + 17.01.2009
Josef Maier, Raning * 20.12.1950      + 01.04.2009
Josef Alessio, Thien * 29.01.1947      + 09.06.2009
Johanna Lerner, Thien * 26.12.1914      + 02.09.2009
Franz Xaver Reis, Raning * 07.04.1932      + 06.10.2009
Maria Theresia Lerner * 07.01.1921      + 26.10.2009
Josef Hödl, Raning     + 27.07.2009
Keiner geht ganz von uns – er geht nur voraus!

Familienpass
Die Steiermark hat ein enormes Angebot an Freizeiteinrichtung. Mit dem Familienpass des Landes Steiermark haben unternehmungslustige Eltern und Kinder die Möglichkeit, etliche dieser Angebote günstiger zu nutzen. Sie brauchen nur einen Antrag einbringen und der Familienpass wird kostenlos ausgestellt. Nähere Informationen sowie die Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt!

Ambrosie – ein Allergieauslöser
Warum stellt die Ambrosie eine Gesundheitsgefahr dar?
Ambrosiapollen gehören zu den stärksten Allergieauslösern und verursa-chen Schnupfen, Bindehautentzündungen, Bronchitis mit Husten, Atemnot und allergisches Asthma. Auf Grund des späten Blühbeginns Ende Juli/Anfang August verlängert sich die Pollensaison in den September hinein. Die Zahl der Allergiker steigt kontinuierlich. Bereits 35 % der Allergiker reagieren auf Amb-rosiapollen. Die volkswirtschaftlichen Kosten durch Behandlungen werden in der Steiermark auf mehr als 8 Mio. Euro geschätzt. Wegen der schwierigen Bekämpfung und der Ertragseinbußen in bestimmten Ackerkulturen stellt die Ambrosie auch ein Problemunkraut dar. Eine Pflanze produziert zwischen 70 Millionen und 1 Milliarde Pollen, die meh-rere 100 km weit fliegen können. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen (Nüsschen) können bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, benötigen aber offene Bodenflächen. Eine Pflanze bringt bis zu 3000 Samen hervor.

Wie erkenne ich die Ambrosie?
- rötlicher Stängel, weich behaart und im oberen Teil verästelt - die Blätter sind fiederteilig - kugelförmiger, buschartiger Wuchs mit 30 bis 150 cm Höhe - die Blütenstände sind traubige, gelbgrüne Kerzen mit Blühbeginn Ende Juli/ Anfang August (bis Oktober) - nach dem Abmähen werden zahlreiche Seitentriebe gebildet

Bekämpfungsmöglichkeiten - Gartenbereich, Einzelpflanzen, kleine Bestände:
- Händisches Ausreißen mit der Wurzel bzw. mehrmaliges, tiefes Mähen möglichst vor der Blüte ? ACHTUNG WIEDERAUSTRIEB - Pflanzen in Plastikbeutel mit Restmüll entsorgen und NICHT KOMPOSTIEREN! - Handschuhe und ev. Staubmaske (Blüte) verwenden - Chemische Bekämpfung nur mit zulässigen Pflanzenschutzmitteln

Vorbeugung: - Vogelfutterplätze regelmäßig kontrollieren - offenen Boden durch Begrünung vermeiden

www.ambrosie.steiermark.at

Mehrweg statt Einweg
Gerade jetzt in der warmen Jahreszeit fallen Unmengen von Getränkeverpackungen an. Tetra Paks, große und kleine PET Einwegflaschen, Alu Dosen, Berge von Verpackungen und wo bleiben die Mehrwegverpackungen? Wer kauft seine Getränke noch in Mehrwegverpackungen? Bin ich noch bereit für die Umwelt etwas zu tun oder ist die Bequemlichkeit Sieger? Eine Studie der MA 22 in Wien brachte zu Tage, was viele Umweltprofis schon lange wissen: Mehrweg schlägt Einweg um Längen! Den Energieverbrauch von 55.000 Haushalten könnte man laut Studie durch den Ersatz von Einwegflaschen durch Mehrwegflaschen einsparen.

Der Anteil der Mehrwegverpackungen am Getränkemarkt sinkt dramatisch. Österreichweit wurden im Jahr 2006 rund 600 Millionen Liter Mineralwässer in Einwegflaschen verkauft. Berücksichtigt man den gesamten Lebenszyklus der Flaschen, würde der Verzicht auf Einwegflaschen bei Mineralwasser demnach 700.000 Giga-Joule Energie (und somit den Energieverbrauch der 55.000 Haushalte) einsparen.

Mehrwegprodukte verringern Treibhausgase.
Ebenso könnten 27.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden, wenn Mineralwasser ausschließlich in Mehrwegflaschen verkauft werden würde. Das entspricht in etwa den Emissionen eines Passagierflugzeuges, das 60 Mal die Erde umrundet.

Mehrweg vermeidet Abfall.
Allein bei Mineralwasser würde die Abfallmenge um 13.500 Tonnen oder 450.000 Kubikmeter Abfall reduziert. Diese 13.500 Tonnen Kunststoffabfälle würden 580.000 Abfallcontainer mit einem Volumen von 770 Litern füllen. Würde man diese Container aneinander reihen, ergäbe dies eine Reihe von Wien bis Berlin! In den letzten Jahren sank der Anteil an Mehrweggebinden enorm. Lag die gesamt Mehrwegquote (inkl. der Quote aus dem Gastronomie Bereich) in Österreich 1997 noch bei rund 60 Prozent, so fiel sie bis 2007 bereits auf rund 40 Prozent. Lässt man den Gastronomie-Bereich außer Acht, lag die Mehrwegquote beim privaten Konsum 2007 gar nur mehr bei 24 Prozent-Tendenz seitdem stark fallend. Die Studie Ökologischer Vergleich von Mehrweggetränkeverpackungen mit Einweggetränkever- packungen steht als Download unter http//www.wien.gv.at/umweltschutz/ pool/abfall.html zur Verfügung.

Der Konsument entscheidet.
Wir alle haben es in der Hand ob die Mehrwegflasche eine Zukunft hat oder nicht. Für unsere Umwelt wäre es laut Studie ein großer Vorteil. Regionale Abfüller werden auf die Abfüllung in Mehrwegflaschen verzichten, wenn der Absatz weiter rückläufig ist. Brauchen wir überhaupt Mineralwasser aus Spanien Frankreich oder Italien? Haben wir nicht genug regionale Sorten?
Ein Kaufmann sagte bei einer Diskussion: „Alles was gekauft wird bietet er an“. Freiwillig verzichtet kein Händler auf ein in der Werbung gut beworbenes und verkaufbares Produkt. Nur wenn es nicht verkauft wird, wird es aus dem Sortiment genommen. Daher ist die Kraft jedes Konsumenten größer als wir glauben. Lassen wir uns von der Werbung nicht blenden, sondern handeln wir überlegt und regional.

Vorinformation
Stellung für den Geburtsjahrgang 1992
Für die Gemeinden Aug-Radisch, Baumgarten bei Gnas, Gnas, Grabersdorf, Kohlberg, Maierdorf, Perlsdorf, Raning und Unterauersbach ist der Termin für die Stellung des Geburtsjahrganges 1992 am 02. + 03.11.2010 vorgesehen.
Bitte diesen Termin freihalten und eventuell Fahrgemeinschaften organisieren.

Reisepass
Jeder fünfte Reisepass läuft 2010 ab - rechtzeitig beantragen spart Zeit. 1,2 Millionen Reisepässe verlieren im Jahr 2010 ihre Gültigkeit. Das sind doppelt so viele als in einem durchschnittlichen Jahr. Vor allem in den Monaten März bis Juni 2010 wird es zu einem großen Andrang und längeren Wartezeiten in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist. Informationen darüber erhalten Sie bei uns im Gemeindeamt und ebenso können Reisepassanträge im Gemeindeamt ausgestellt werden.

Wegerhaltung
In Kürze kommt wieder die Anbauzeit für die Landwirte.
Dazu unser Appell:
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Bankette, wenn Sie Ihre Äcker bearbeiten. Die Bankette gehören zur Straße und nicht zum Acker und haben eine wichtige Funktion für die Verkehrssicherheit. Es wird sicher keinen Landwirt in unserer Gemeinde geben, der es nötig hat, mit Absicht das Straßenbankett zu zerstören. Die meisten Landwirte machen es ohnehin ordnungsgemäß, dafür sagen wir Ihnen vielen Dank. Wenn jemand eine Straße verschmutzt, was sich manchmal nicht vermeiden lässt, so muss dieser Schmutz anschließend von der Straße entfernt werden. Dies dient auch dem Schutz des Verursachers, denn wenn dadurch ein Schadensfall entsteht, könnte dies

So soll es nicht aussehen!

Kinderfasching