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Informatives/Wissenswertes 2010
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Wir bitten Sie unserer Gesundheit zuliebe im Gemeindehaus Raning nicht zu rauchen!
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Advent ist die Zeit des Wartens
Kinder warten auf das Christkind, Schüler
warten auf die Weihnachtsferien, Christen
warten auf die Ankunft des Herrn, Kinder
warten auf den Schnee…… und alle
warten auf...
...das Programm der
¾ Gscheiten.
Wir rätseln: Wie wird das Programm heißen?
Welche Programmpunkte sind enthalten?
Welche Lieder werden zu neuen
Hits umgetextet? Wer wird auf‘s Korn
genommen? Welche „heißen Eisen“ werden
angegriffen?
Eines sei verraten: Die Vorbereitungen
laufen!
Da hat das Warten ein Ende:
Termine schon mal vormerken: Sa. 5.,
So. 6. und Rosenmontag 7. März 2011
Vorverkaufskarten ab Mitte Jänner erhältlich
- neu: ausschließlich in den Trafiken
Poglitsch und Roth in Gnas!!!!!!!! |
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Agrarstrukturerhebung
WMit Stichtag 31.10.2010 ist
von der Bundesanstalt Statistik
Österreich eine Agrarstrukturerhebung
als Vollerhebung
durchzuführen. Die
Unterlagen dazu haben Sie
Ende Oktober von der Statistik
Austria erhalten.
Die Abwicklung wird in
Österreich durch die Verordnung
des Bundesministers
für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft,
BGBl. II Nr. 122/2010, geregelt.
Aufgrund dieser Verordnung
sowie § 9 des Bundesstatistikgesetzes
2000 idgF
besteht bei dieser Erhebung
Auskunftspflicht!
Die Erhebung wird nur über
einen elektronischen Fragebogen
abgewickelt. Wenn Sie
dies als Direktmelder noch
nicht erledigt haben, können
Sie die Hilfe der Gemeinde
in Anspruch nehmen. Dafür
sind Termine ab Anfang Jänner
vorgesehen, die telefonisch
seitens der Gemeinde
vereinbart werden.
Informieren Sie sich bitte anhand
der Ausfüllanleitung im
Voraus über den Inhalt des
Fragebogens und nehmen
Sie bitte zu Ihrem Termin
unbedingt das Schreiben von
Statistik Austria mit Ihren
Zugangsdaten (Benutzerkennung
und Passwort) sowie
allfällige für die Beantwortung
des Fragebogens vorbereitete
Angaben/Unterlagen
(Mehrfachantrag, Einheitswertbescheid
mit Flächen)
mit. Wir dürfen Sie ersuchen,
den Termin wahrzunehmen,
da der Fragebogen seitens
der Gemeinde bis spätestens
31.03.2011 an die Bundesanstalt
Statistik Österreich
übermittelt werden muss.
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Wetterbericht aus Raning
An einem lauen Novembertag, der noch gar nicht vermuten ließ, dass es in Raning schon nach Lebkuchen duftet, kam das ORF-Steiermark-Wetter-Team, allen voran Robert Sturmer, zu Anna Eder auf Besuch.
Der Kameramann hielt für die abendliche Wettervorhersage fest, wie Anna Eder aus einem duftenden Teig wunderschön verzierte Lebkuchenhäuschen zaubert.
Mit viel Liebe zum Detail und ruhiger Hand werden diese kleinen Häuschen hergestellt, um die Menschen in der Weihnachtszeit mit etwas Traditionellem zu erfreuen. |
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Ein besonderer Fund
Der Glückspilz Alois Reiß fand in unserem Gemeindegebiet ein 5,5 kg schwere „krause Glucke“, bei uns auch als Tannenschöberl bekannt - hhhmmm Mahlzeit! |
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Landwirtschaftskammerwahl
Wann: 30. Jänner 2011
Wahllokal: Gemeindeamt Raning
Wahlzeit: 8 bis 12 Uhr
Machen Sie von Ihrem
Wahlrecht Gebrauch!
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Die Raninger Betriebe nehmen gerne die
„Gnas-Gutscheine“ entgegen!
Unter anderem:
Ettl, Direktvermarkter
Trummer, Obstbau
Hütter, Fassbinderei
Hösch, Massage, Fitness
u. a.
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Gelbe Säcke
Wir wollen hiermit
wieder einmal zum
Nachdenken animieren
und zum Umdenken
anregen. In
der Zeitungsausgabe
1/2010 haben wir
bereits darauf hingewiesen,
dass MEHRWEG
besser ist als
EINWEG.
Da zu beobachten ist,
dass der Verbrauch
von „Gelben Säcken“
in den letzten Jahren
enorm gestiegen ist,
wieder einmal zur Erinnerung:
Bin ich noch bereit,
für die Umwelt etwas
zu tun oder ist die Bequemlichkeit
Sieger?
Wer kauft seine Getränke noch in Mehrwegverpackungen?
Brauchen wir überhaupt Mineralwasser aus Spanien, Frankreich
oder Italien?
Vielleicht ist der eine oder der andere bereit, der Mehrwegflasche
eine Zukunft zu verschaffen! Für unsere Umwelt
wäre es ein großer Vorteil.
Es wurden im Jahr 2005 3.492 Säcke
Jahr 2006 3.648 Säcke
Jahr 2007 3.654 Säcke
Jahr 2008 3.846 Säcke
Jahr 2009 3.840 Säcke
und 2010 4.260 Säcke!!!!!!!!!!!!
an Raninger Gemeindebewohner ausgeteilt.
Zu bedenken ist, diese Säcke wurden alle befüllt, mussten
abgeholt und sortiert werden. Die weitere Verwertung erfolgt
je nach Materialzusammensetzung.
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Bauwesen - Benützungsbewilligung
Wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften im Bauwesen - das Steiermärkischen Baugesetz - ist, zeigt sich immer wieder in der Praxis, weil Missverständnisse und Unklarheiten große Auswirkungen haben können. Dies zeigt auch ein kürzlich erschienener Artikel in einer Tageszeitung.
Auszug aus dem Steiermärkisches Baugesetz - Stmk. BauG geändert am 21.08.2008
VII. Abschnitt
§ 38 Benützungsbewilligung
(1) Der Bauherr hat nach Vollendung von Neu-, Zu oder Umbauten (§ 19 Z. 1) von Garagen (§ 19 Z. 3 und § 20 Z. 2 lit. b), von Neu-, Zu oder Umbauten von Kleinhäusern (§ 20 Z. 1) und von Hauskanalanlagen oder Sammelgruben (§ 20 Z. 3 lit. g) und vor deren Benützung um die Erteilung der Benützungsbewilligung anzusuchen. (5)
(2) Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
a. eine Bescheinigung des Bauführers oder eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis über die bewilligungsge- mäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen;
b. ein Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrermeisters über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch und Abgasfänge von Feuerstätten;
c. ein Überprüfungsbefund eines befugten Elektrotechnikers über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen;
d. eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlöscher und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO Anlagen;
e. im Falle des § 20 Z. 3 lit. g nur eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers.
(3) Die Behörde hat mit schriftlichem Bescheid darüber zu entscheiden, ob und von welchem Zeitpunkt an die bauliche Anlage benützt werden darf.
(4) Die Benützungsbewilligung ist auf Grund der Aktenlage zu erteilen, wenn die Unterlagen gem. Abs.2 vorliegen.
(5) Wird in den Fällen des § 19 Z. 1 und Z. 3 sowie § 20 Z. 1 und Z. 2 lit. b keine Bescheinigung gemäß Abs. 2 Z. 1 vorgelegt, hat die Behörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Benützungsbewilligung vorliegen. (5)
(6) Die Benützungsbewilligung ist zu erteilen,
wenn die bauliche Anlage der Bewilligung entspricht, bei Vorliegen geringfügiger Mängel unter der Vorschreibung von Auflagen oder
wenn die Ausführung vom genehmigten Projekt nur geringfügig abweicht.
(7) Die Benützungsbewilligung kann bei einer der genannten Voraussetzungen auch für einen in sich abgeschlossenen Teil der baulichen Anlage erteilt werden.
(8) Wird eine bauliche Anlage ohne Benützungsbewilligung benützt, so hat die Behörde die Benützung zu untersagen.
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Weginstandhaltung und Weghalterhaftung
Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark gibt Auskunft:Gemäß § 483 des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches
muss der Aufwand
zur Herstellung und Erhaltung
der dienstbaren Sache
von dem Berechtigten getragen
werden. Wenn aber
die Sache auch vom Verpflichtenden
benützt wird,
so muss er verhältnismäßig
zum Aufwand beitragen.
Einfach ausgedrückt: Wer
mitbenutzt, muss grundsätzlich
miterhalten.
Die Personen, die laut Vereinbarung
keine Instandhaltungskosten
übernehmen
müssen, haben nur
jene Schäden zu ersetzen,
die sie über die normale
Abnutzung hinaus verursachen.
Gemäß § 92 der Straßenverkehrsordnung
ist
jede gröbliche oder die
Sicherheit der Straßenbenützer
gefährdende Verunreinigung
der Straße
durch feste oder flüssige
Stoffe insbesondere durch
Schutt, Kehricht, Abfälle
und Unrat aller Art, sowie
das Ausgießen von Flüssigkeiten
bei Gefahr einer
Glatteisbildung verboten.
Wenn an einem Fahrzeug,
insbesondere auf seinen
Rädern, größere Erdmengen
haften, so hat sie der
Lenker vor dem Einfahren
auf eine staubfreie Straße
zu entfernen. Personen, die
diesen Vorschriften zuwider
handeln, können abgesehen
von den Straffolgen,
zur Entfernung, Reinigung
oder zur Kostentragung für
die Entfernung oder Reinigung
verhalten werden.
Die Personen, die im Vertrag
nicht aufscheinen und
denen somit kein Wegerecht
eingeräumt wurde,
dürfen den Weg nur benutzen,
wenn ihnen dieses
Recht ausdrücklich eingeräumt
wird bzw. inzwischen
wurde oder sie gutgläubig
ein Servitutsrecht
ersessen haben.
Niemand darf eigenmächtige
Handlungen auf einem
fremden Grundstück tätigen.
Wenn der Straßengraben
bisher ausschließlich
von ihnen genutzt und
betreut wurde, so darf ihn
niemand eigenmächtig umgraben.
Andernfalls könnte
man gerichtlich dagegen
vorgehen.
Durch das Aufstellen einer
Tafel darf in fremde Rechte
nicht eingegriffen werden,
das heißt es müsste z. B.
eine Zusatztafel die Rechte
Dritter ausdrücklich erwähnen.
Wegdienstbarkeiten sind in
der Regel immerwährende
Grunddienstbarkeiten,
das heißt, sie gelten auch
für die jeweiligen Rechtsnachfolger.
Auch Pächter,
Lieferanten etc., die zulässigerweise
das berechtigte
Grundstück erreichen müssen,
dürfen sofern keine
gegenteilige Vereinbarung
etc. vorliegt, diese Wege
benutzen. |
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Jahrgang 1960 feierte Geburtstag
Heuer fanden sich alle, die 1960 geboren wurden, zur schon zur Tradition gewordenen Feier der Gemeinden und der Pfarre ein.
Aus der Gemeinde Raning waren dieses Jahr viele Jubilare vertreten und nahmen am Gottesdienst und am anschließenden gemeinsamen Festessen teil.
Manfred Neumeister, Willibald Gartner, Elfriede Eder, Herta Neumeister, Gabriele Kaspar, Erwin Friedl, Johanna Fruhwirth, Franz Fink, Josef Kaufmann, Johann Trummer, Sophie Hösch, Johanna Friedl und Monika Absenger.
Nicht teilnehmen konnten: Erich Sundl, Marianna Lerner, Andrea Sohar und Gerhard Kirchengast.
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Stellung
Anfang November war der Geburtsjahrgang 1992 zur Stellung einberufen worden. Von der Gemeinde Raning waren dies:
Christoph Maier, Raning
Rene Neuhold, Lichtenberg
Patrick Reisner, Lichtenberg
Patrick Kaufmann, Raning
Michael Geigl, Thien
Gabriel Monschein, Thien
Dominik Hermann, Raning
Christoph Neumeister, Thien
Roman Hofmeister, Thien
Martin Hofmeister, Raning
nicht am Foto: Gabriel Monschein, Patrick Kaufmann und Rene Neuhold
Hinweis: Die Stellung für den Jahrgang 1993 findet am 15. und 16. Juni 2011 statt. |
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Auch Bürgermeister erhalten Ehrungen
Von der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Feldbach wurden Ehrungen vorgenommen. Unter anderem auch an Bürgermeister Alois Weinzettl.
An ihn wurde in dankbarer Würdigung und Anerkennung seiner Verdienste um die Landwirtschaft die Kammermedaille in Bronze verliehen. |
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Herbstausfahrt
Für Anfang Oktober organisierte wieder Alt-Bgm. Johann Rauch eine Tagesfahrt für unsere „G´meindeleut“.
Es ging zu allererst nach Stainz zur Frühstückspause. Anschließend wurde im Stainzer Flascherlzug Platz genommen.
Bei nebeligem Herbstwetter ging die beschauliche, zweistündige Zugfahrt auf der Strecke Stainz–Herbersdorf–Neudorf–Kraubath nach Preding und wieder retour!
Anschließend wurde auf 1240 m beim Absetzwirt am Rosenkogel das Mittagessen eingenommen.
Und am späteren Nachmittag ging es noch als Abschluss zu einem Buschenschank in Labuttendorf.
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Adventkranzbinden
Jeder hat andere Materialien, jeder hat andere Ideen, jeder hat andere Vorstellungen, jeder hat einen anderen Geschmack.
Darum ist es in Gemeinschaft so unterhaltsam und förderlich, denn man kann von einander lernen, gegenseitig tauschen und somit profitieren, oder ganz einfach Spaß daran haben.
Und wer beim Flechten, Dekorieren, Verschönern... Hilfe braucht, Anna Wurzinger steht immer mit Rat und Tat zur Seite und die fertigen Kränze sind wundervolle Unikate, die uns die Adventzeit verschönern.
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Advent der Senioren
Der Winter zeigte sich von seiner besten Seite mit starkem Schneefall. Trotzdem kamen viele unserer älteren Gemeindebewohner zur alljährlich in der Adventzeit stattfindenden Besinnungsstunde. Nachdenkliche Worte kamen von unserem Pfarrer Gölles und in Mundart von Josefa Griesbacher, umrahmt von schönen Tönen vom Singkreis Raning unter der Leitung von Professor Kaufmann.
 Bei der nun mehr schon traditionellen Verlosung der gebackenen Herzen hatten Maria Pichler, Paul Praßl, Erika Niederl und Gottfried Scheucher das richtige Los.
 Elfi Weinzettl und ihr Team verwöhnten die Senioren mit kulinarischen Genüssen und das Raninger Mädchenquartett mit musikalischen Darbietungen.
 Der Gesang der Raninger Sängerinnen stimmte uns besinnlich ein.
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Jagdpachtentgelt
Das diesjährige
Jagdpachtentgelt
wird gemäß § 21 des Steiermärkischen
Jagdgesetzes
in der Zeit von Montag, 8. Nov. bis Freitag, 3. Dez. 2010 an die Grundbesitzer ausbezahlt
und kann innerhalb dieser vierwöchigen Frist im Gemeindeamt während den Amtsstunden abgeholt werden.
Die Höhe der Auszahlung beträgt 1,70 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche
mit Ausnahme der eingezäunten
Flächen.
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Zuwendung für pflegende Angehörige
Das Land Steiermark gewährt
pflegenden Angehörigen
bei Vorliegen einer
sozialen Härte eine Zuwendung.
Zweck dieser Zuwendung
ist die Verbesserung
der Möglichkeit, im Fall der
Verhinderung der Hauptpflegeperson
eine professionelle
oder private Ersatzpflege in
Anspruch nehmen zu können
(pro Jahr vier Wochen),
um einen Beitrag zur Entlastung
der Hauptpflegeperson
zu leisten.
Eine Zuwendung kann einer
Person gewährt werden, die
- als nahe Angehörige/als
naher Angehöriger eine pflegebedürftige
Person, der zumindest
ein Pflegegeld der
Stufe 3 gebührt, oder
- eine nachweisliche dementiell
erkrankte pflegebedürftige
Person, der zumindest
ein Pflegegelder der Stufe 1
gebührt, oder
- eine pflegebedürftige minderjährige
Person, der zumindest
ein Pflegegeld der
Stufe 1 gebührt,
- seit mind. Einem Jahr überwiegend
pflegt und dann für
die Erbringung der Pflege
wegen Krankheit, Urlaub
oder aus sonstigen wichtigen
Gründen verhindert ist.
Eine soziale Härte liegt vor,
wenn die Verwirklichung
der erforderlichen Ersatzpflegemaßnahme
die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit
der Hauptpflegeperson
übersteigt. Diese Voraussetzung
wird erfüllt, wenn das
monatliche Netto-Gesamteinkommen
der Zuwendungswerberin/
des Zuwendungswerbers
- bei Pflege einer Person mit
Bezug eines Pflegegeldes der
Stufte 1, 2, 3, 4 oder 5 einen
Beitrag von 2.000 Euro oder
- bei Pflege einer Person mit
Bezug eines Pflegegeldes der
Stufte 6 oder Stufe 7 einen
Bezug von 2.500 Euro nicht
übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen
erhöhen sich je unterhaltsberechtigter
Angehörige/
unterhaltsberechtigter Angehöriger
um 400 Euro, mit
Behinderung um 600 Euro.
Anträge auf Gewährung einer
Zuwendung sind unter
Anschluss erforderlicher
Unterlagen bei der Gemeinde
einzubringen, in der die
Antragsstellerin/ der Antragssteller
ihre/n bzw. seine/
n Angehörige/n betreut.
Der Antrag wird von der Gemeinde
and die Landesregierung
weitergeleitet.
Unterlagen:
- letzter Bescheid über die
Zuerkennung des Pflegegeldes,
- Einkommensnachweise,
- Kosten der in Anspruch genommenen
professionellen
Hilfe sowie eine Bestätigung,
dass die Kosten beglichen sind.
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Information
Alle Standorte des Finanzamtes
Oststeiermark in Feldbach, Hartberg, Bad Radkersburg und Weiz haben
seit 29. Juni 2010 eine neue einheitliche Telefon-Nummer: 03152/837-0.
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Bezirkshauptmann in Raning
Bezirkshauptmann Dr. Wilhelm
Plauder besuchte mit den Referatsleitern der BH Feldbach die Gemeinde Raning.
Bei dieser Besichtigung
und den Gesprächen im Rahmen ihres Außendienstes gab es einen informativen Einblick in das Raninger Gemeindegeschehen und sie alle konnten sich ein gutes Bild über das Gemeindeleben
in den Raninger Ortsteilen
machen.
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Steirischer Bürgermeisterwandertag
Zahlreiche Bürgermeister und Gemeindefunktionäre aus der gesamten Steiermark beteiligten sich am Freitag, dem 20. August in Kirchberg an der Raab beim steirischen Wandertag.
Die Vulkanlandgemeinde war diesmal Austragungsort des 9. Steirischen Bürgermeisterwandertages.
Diese Veranstaltung findet jährlich in einer anderen steirischen Region statt und dazu werden alle steirischen Gemeindeverantwortlichen
zum Erfahrungsaustausch
in lockerer Atmosphäre eingeladen.
Heuer war auch die Gemeinde
Raning präsent und vertrat
mit den Teilnehmern aus den Gemeinden Kohlberg und Maierdorf die Region Gnas.
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roof soccer WM 10
Ende Juni wurde in Lichtenberg
bei Obstbau Trummer wieder eine WM ausgetragen, die roof-soccer-WM. Christian
„Kölli“ Kölldorfer ist der neue roof-soccer-Weltmeister.
Der Vizeweltmeister
aus dem Vorjahr konnte den Doppelweltmeister Alex Gsellmann in Schach halten und sich den Titel sichern. Eine weitere Überraschung gelang der einzigen Dame im Feld, Sarah Puntigam kletterte
ebenfalls auf‘s Podest und wurde verdiente Dritte.
Die weiteren Platzierungen:
4. Platz: Johannes Fink
5. Platz: Georg Stubenberger
6. Platz: Ewald Haas
7. Platz: Heiko Wohlmuth
8. Platz: Jürgen Freißmuth
9. Platz: Alfred Geigl
10. Platz: Tobias Puntigam
Bei den Junioren konnte sich Andi Pock zum Juniorenweltmeister
krönen. Marcel Ertler, der Jüngste im Teilnehmerfeld, belegte den zweiten Platz und Stefan
Welz schaffte als Dritter auch noch den Sprung auf‘s Podest!
Bericht und Fotos:
www.franto.at
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Katzenhaltung
Vergangnen Maitag brachte meine Katze
Zur Welt sechs allerliebste kleine Kätzchen,
Maikätzchen, alle weiß mit schwarzen Schwänzchen.
Fürwahr, es war ein zierlich Wochenbettchen!
Die Köchin aber, Köchinnen sind grausam,
Und Menschlichkeit wächst nicht in einer Küche -
Die wollte von den sechsen fünf ertränken,
Fünf weiße, schwarzgeschwänzte Maienkätzchen
Ermorden wollte dies verruchte Weib.
Ich half ihr heim! - Der Himmel segne
Mir meine Menschlichkeit! Die lieben Kätzchen,
Sie wuchsen auf und schritten binnen kurzem
Erhobnen Schwanzes über Hof und Herd;
Ja, wie die Köchin auch ingrimmig drein sah,
Sie wuchsen auf, und nachts vor ihrem Fenster
Probierten sie die allerliebsten Stimmchen.
Ich aber, wie ich sie so wachsen sahe,
ich preis mich selbst und meine Menschlichkeit.
Ein Jahr ist um, und Katzen sind die Kätzchen,
Und Maitag ist‘s! - Wie soll ich es beschreiben,
Das Schauspiel, das sich jetzt vor mir entfaltet!
Mein ganzes Haus, vom Keller bis zum Giebel,
Ein jeder Winkel ist ein Wochenbettchen!
Hier liegt das eine, dort das andre Kätzchen,
In Schränken, Körben, unter Tisch und Treppen,
Die Alte gar - nein, es ist unaussprechlich,
Liegt in der Köchin jungfräulichem Bette!
Und jede, von den sieben Katzen
Hat sieben, denkt euch! sieben junge Kätzchen,
Maikätzchen, alle weiß mit schwarzem Schwänzchen!
Die Köchin rast, ich kann der blinden Wut
Nicht Schranken setzen dieses Frauenzimmers;
Ersäufen will sie alle neunundvierzig!
Mir selber, ach, mir läuft der Kopf davon -
O Menschlichkeit, wie soll ich dich bewahren!
Was fang ich an mit sechsundfünfzig Katzen!
Theodor Storm (1817-1888)
Was Theodor Storm schon vor rund 150 Jahren dichterisch
zu Papier brachte, hat bis heute Gültigkeit: die Katze ist ein faszinierendes Wesen, das uns verzaubert. . Oft führt die Überpopulation zu Katzenelend, weil sie einfach
durch Aussetzen „entsorgt“
werden.
Streunerkatzen sind von streunenden Hauskatzen zu unterscheiden. Bei Letzteren handelt es sich um Heimtiere,
die sich in menschlicher
Obhut befinden und unkontrollierten Zugang ins Freie haben. Die Streunerkatzenpopulationen
rekrutieren
sich aus ausgesetzten oder entlaufenen Tieren und deren Nachkommen.
Schon bei der Anschaffung ist zu überlegen, ob man auch die Pflichten, die auch ein Katzenhalter hat, erfüllen
kann. |  |
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Hundehaltung
Von der Bezirksverwaltungsbehörde
wurde uns folgende Info bzgl. Hundehaltung und Hundeführung übermittelt:
1) Führen von Hunden in der Öffentlichkeit
Jede Woche gelangen mehrere
Anzeigen aufgrund von Hundebissen, Wilderei von Hunden bzw. Freilaufen von Hunden unter anderem auch in Verbindung mit oft folgenschweren
Verkehrs- und Radfahrunfällen bei der Bezirkshauptmannschaft
ein. Aus diesem Grund ergeht folgende allgemeine Information
über die derzeit gültige
Gesetzeslage:
Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz (Stmk. LSG) vom 15. Jänner 2005, LGBl. I Nr. 24/2005, idgF, besagt:
§ 3 b) „Halten von Tieren„
Abs 1: Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen
weder gefährdet noch
unzumutbar belästigt werden.
Abs 2: Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Hunden
haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche,
die stark frequentiert werden, wie zB Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze,
Freizeit- oder Wohnanlagen,
nicht verunreinigt
werden.
Abs 3: Hunde sind an öffentlich
zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen
und dergleichen,
entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung
des Tieres gewährleistet
ist.
Abs 4: In öffentlichen Parkanlagen
sind Hunde jedenfalls
an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet
und eingezäunt sind.
Abs 5: Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen
kann.
Abs 6: Der Maulkorb oder Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden
und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen
Verwendung entgegensteht.
Zu diesen Hunden zählen insbesonders Jagd-, Therapie-und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive,
des Militärs und Rettungshunde.
(Anmerkung: Ausnahme gilt nur für im Einsatz befindliche Hunde)
Übertretungen gegen den § 3 b des Stmk. LSG können mit einer Geldstrafe bis zu EUR 2.000 bestraft werden. Zusätzlich kann in schweren Fällen der Verfall der Tiere
ausgesprochen werden.
Die mangelnde Sorgfaltspflicht
von Hundehaltern bzw. Verwahrern hat daher schon oft zu unliebsamen Zwischenfällen für alle Beteiligten
geführt, wie:
- Beschwerden und Anzeigen aus der Bevölkerung an die zuständige Behörde wegen streunender Hunde, wo sich Personen unzumutbar belästigt
fühlten (Kinder trauen sich nicht aus dem Haus zu gehen, usw.)
- Raufereien zwischen Hunden,
einhergehend häufig mit Biss- und Kratzverletzungen bei Hunden und Menschen (darunter viele Kleinkinder)
- „Wildern“ von Hunden und Reißen von Schafen, Hühnern,
Enten, Hasen, usw.
- Zahlreiche Autounfälle (mit Blechschäden), wobei dabei viele Hunde bereits ihr Leben lassen mussten
- Zahlreiche Stürze mit teils schweren Verletzungen von Rad-, Moped- oder Motorradfahrern
nach Kollisionen mit Hunden
Die Bestimmungen des Stmk. Landes-Sicherheitsgesetzes lassen dem Hundehalter dem Grunde nach überhaupt keinen
Freiraum.
Wer seinen Hund frei herumlaufen
lässt, ihn nicht entsprechend an der Leine führt bzw. einen gesicherten Maulkorb überstreift (dieser darf vom Hund nicht abgestreift
werden können!), ist grundsätzlich strafbar, egal welche Folgen das freie Herumlaufen
mit sich bringt.
Zur Sicherheit Ihrer MitbürgerInnen
aber auch zu Ihrer Sicherheit ergeht der dringende Appell, Ihren Hund entsprechend
zu halten und zu verwahren.
2) Allgemeine Vorschrift im Tierschutzgesetz
in Verbindung
mit der 2. Tierhaltungsverordnung
Aufgrund von Beobachtungen wird immer noch festgestellt, dass Hunde an Ketten gehalten werden.
§ 16 Abs. 5 des Tierschutzgesetzes
besagt:
Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder sonst einem angebundenen Zustand
gehalten werden.
Die Zwingerhaltung, Haltung in Räumen bzw. im Freien ist in der 2. Tierhaltungsverordnung,
BGBl. II Nr. 486/2004, idgF, Anlage 1, geregelt. Der Mindestbedarf für einen Hund in einem Zwinger beträgt
15 m², wobei jedoch die Fläche der Schutzhütte nicht eingerechnet wird, der Platzbedarf
erhöht sich mit jedem weiteren dort gehaltenen Hund bzw. durch Welpen.
Nähere Informationen können
aus der gesetzlichen Bestimmung entnommen werden bzw. erfahren Sie bei Ihrem Tierarzt.
Übertretungen gegen diese Vorschrift können von der Bezirksverwaltungsbehörde
mit Strafen bis zu EUR 3.750, im Wiederholungsfall bis zu EUR 7.500, geahndet werden.
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Wasserentnahmen von Hydranten
Immer wieder wird kostbares
Wasser ohne Erlaubnis eigenmächtig von Hydranten entnommen.
Wir müssen die Gemeindebewohner
darauf hinweisen, dass diese Vorgehensweise einem Diebstahl gleichkommt.
Weiters kommt es immer
wieder vor, dass nach der Entnahme die Hydranten nicht richtig abgesperrt werden,
wodurch wiederum für längere Zeit ein Wasserverlust
auftritt.
Wer Wasser vom Hydranten braucht, meldet sich beim Gemeindeamt oder bei Bürgermeister
Alois Weinzettl.
Die Gebühren für Wasser vom Hydranten belaufen sich auf drei Euro pro m³.
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Urlaub:
Das Gemeindeamt ist wegen
Urlaub vom 19. bis 30. Juli 2010 geschlossen.
Die nächsten Amtsstunden sind am Montag, 2. August 2010, ab 7.30 Uhr!
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Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag: 13 bis 18 Uhr
Bgm.-Amtsstunden: Freitag: 15 bis 18 Uhr oder nach Vereinbarung
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Siebenschläfertag
Der Siebenschläfertag ist am 27. Juni. Er wird mit den Sieben Schläfern von Ephesus in Verbindung gebracht, mit dem Nagetier Siebenschläfer und nicht zuletzt mit Bauernregeln für das Wetter.
Seinen Namen verdankt der Siebenschläfertag einer alten Legende. Danach hatten sieben junge Christen in der Zeit der Christenverfolgung
unter Kaiser Decius (249–251) in einer Berghöhle nahe Ephesus Zuflucht gesucht. Sie wurden entdeckt und lebendig eingemauert. Der Legende nach starben sie nicht, sondern schliefen 195 Jahre lang. Am 27. Juni 446 wurden sie zufällig entdeckt, wachten auf, bezeugten den Glauben an die Auferstehung der Toten und starben wenig später.
Bauernregeln
Mit dem Siebenschläfertag werden eine Reihe von Bauernregeln assoziiert:
Wie das Wetter am Siebenschläfer sich verhält, ist es sieben Wochen lang bestellt.
Wenn’s am Siebenschläfer regnet, sind wir sieben Wochen mit Regen gesegnet.
Das Wetter am Siebenschläfertag sieben Wochen bleiben mag.
(gelesen bei: www.wikipedia.at)
|  Dieser Siebenschläfer wurde im Weingarten in Thien gesichtet. |
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Spar mit Solar
Zum Thema Sommer passend wollen wir auf die Förderung von Solaranlagen
hinweisen.
Anträge und genauere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt oder auf www.energieberatungsstelle.steiermark.at, Tel. 0316/877-2694 oder 3414.
Wie den Medien zu entnehmen war, soll der Einbau einer Solaranlage bei Neubauten zwingend vorgeschrieben werden, ob dies dann noch gefördert wird, ist mehr als ungewiss.
 Foto: www.solarwaerme.at
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Ein herrlicher Ausflugstag
43 Teilnehmerinnen kamen
der Einladung unserer
Gemeindebäuerin Josefa
Griesbacher gerne nach
und fuhren bei herrlichem
Ausflugswetter in Richtung
Kärnten. So wurde die ausgiebige
Vormittagsjause bei
einem Schafzuchtbetrieb
eingenommen, der sich auf
die Erzeugung und Weiterverarbeitung
von Schafsmilch
spezialisiert hat.
Weiters wurde ein kleiner
Gartenbaubetrieb in der
Nähe von Völkermarkt besichtigt.
Und als weiterer
Höhepunkt dieses Ausflugstages
wurde unter Palmen,
Zitronen- und Orangenpflanzen
der Nachmittagskaffee
genossen. Ein gemütlicher
Buschenschankbesuch
war ein würdiger Abschluss
dieses wunderschönen Tages,
wo uns bewusst geworden
ist, dass man sehr wohl
gute Chancen auch als kleiner
Betrieb auf dem bäuerlichen
Sektor hat, wenn man
neue Ideen verwirklicht und
sich spezialisiert.
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Maibaum aufstellen
Schon in den letzten Apriltagen
werden die Vorbereitungen
für das Maibaum aufstellen
gestartet. Heuer war geplant, den Stamm vom Vorjahr zu verwenden und dem Maibaum nur eine neue Baumkrone aufzusetzen. Aber der Stamm war morsch. So wurde am 28. April noch in den späten Abendstunden ein Baum geschlägert.
Wir bedanken uns für das Spenden eines hohen Baumes bei Andreas und Claudia Scheucher - Wörthschuster
- und für die Krone bei Sekretärin Renate
Hauptmann ganz herzlich.


Schon im Vorfeld sind viele Vorbereitungen
zu treffen, wie z. B. die Baumkrone zu besorgen.

Die Baumkrone wird schön geschmückt. |
 Zum Aufstellen sind viele starke Männerhände notwendig. |
 Anschließend waren alle zum gemütlichen Umtrunk eingeladen.
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Müllsammlung
Auf eine saubere Umwelt wird in der Gemeinde Raning wert gelegt. So wurde - wie fast jedes Jahr - ein „Frühjahrsputz“
an Straßen- und Wegrändern, im Uferbereich vieler Bäche und in Wäldern durchgeführt und der herumliegende
Müll gesammelt. Die Jäger, die Berg- und Naturwächter sowie einige Gemeinderäte und freiwillige
Helfer beteiligten sich gemeinsam mit Bürgermeister
Alois Weinzettl an dieser Aktion!
So hat sich Raning auch als eine von 37 anderen Gemeinden
im Bezirk Feldbach beim „großen steirischen Frühjahrsputz 2010“ beteiligt.
Insgesamt 4.756 fleißige Hände haben steiermarkweit Müll, verstreut in unserer Landschaft, eingesammelt.
Ist das Problem Littering nicht in den Griff zu bekommen?
Wir erfreuen uns immer an der schönen Natur und entsorgen
unsere Abfälle achtlos.
Laut einer Studie sind Zigarettenkippen mit 58% der am meisten gelitterte Gegenstand
in Österreich. An zweiter Stelle folgen Kunststoff,
Glas und Papier. Der Frühjahresputz ist eine tolle Sache. Noch besser wäre, wir würden weniger in der Natur achtlos wegwerfen und die Mengen bei der Sammelaktion
nehmen ab.
Was bedeutet der Begriff „Littering“?
Im weitesten Sinne versteht man darunter das achtlose Wegwerfen von Abfällen auf Straßen, Plätzen und in der Natur.
 für ein sauberes Raning
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Der Sommer
Der Inbegriff des Sommers ist Zeit für Ferien, Zeit für Urlaub, Zeit der
Erholung und Entspannung...
Planschen im Wasser, Ausruhen im Schatten der Bäume, Genießen der
lauen Nächte...
warm, sonnig, fröhlich und unbeschwert...
daher:
Was ich dir wünsche
Ich wünsch dir eine Hängematte zum Träumen, Lesen
oder Dösen, so manche Sorge zieht vorbei, lässt in Gelassenheit
sich lösen.
(von Monika Rieger)
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Ortsbeleuchtung
Die Lampen bei der Thiener Ortsbeleuchtung
wurden im Laufe der 15 Jahre
immer schwächer. Daher wurde ein Kranwagen organisiert
und Gemeinderat
Albert Hödl tauschte in luftiger Höhe die Lampen aus. Ein Dank gilt auch dem Kranfahrer
Philipp Mirtler aus Lichtenberg.
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Dies könnte eine Werbeeinschaltung
einer Gärtnerei sein. Ist es aber nicht. So schön blüht es in Raning. Unser schönes Dorf wird durch das Zutun von den Menschen, die hier leben, noch schöner und lebenswerter.
Dieses Foto wollen wir zum Anlass nehmen, um uns bei all jenen zu bedanken, die immer wieder unentgeltlich auf unser Ortsbild achten, sei es bei den Bildstöcken und Kreuzen auf den Blumenschmuck
zu schauen, die Müllplätze in Ordnung zu halten, die Blumenbeete zu pflegen, die Gehsteige und -wege sauber zu halten.
Hier sind nur einige Dinge aufgezählt, die im Stillen ohne Aufhebens von fleißigen, umsichtigen Menschen
erledigt werden, um unsere Ortschaften Raning - Thien - Lichtenberg so schön zu erhalten. Denn es sind oft die kleine Dinge im Leben, die uns Freude bereiten und glücklich machen.
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Alttextilsammlung
Das Rote Kreuz führt in Ihrer Gemeinde auch 2010 wieder eine Alttextil- und Altkleidersammlung
durch. Termin ist der 24. April 2010. Die Abholung erfolgt ab 8 Uhr. Die Altkleidersäcke werden wie gewohnt verteilt bzw. zugeschickt. Außerdem können
Säcke auch bei den Rotkreuz-
Dienststellen abgeholt werden. Wir ersuchen, die bereitgestellte Ware erst am Sammeltag ab 7.30 Uhr bis spätestens 8 Uhr gut sichtbar
an den Straßenrand zu stellen bzw. an die üblichen Sammelplätze zu bringen.
Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.
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Seniorenurlaubswoche
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Seit dem Jahre 1998 organisiert die Gemeinde alljährlich für unsere Senioren eine Erholungswoche. Für heuer wurde wiederum der weststeirische Ort Stainz ausgewählt. So werden
unsere Senioren wieder eingeladen, von
Montag 21. Juni bis Samstag 26. Juni 2010
im „Schilcherlandhof“ in Stainz zu verbringen und auszuspannen.
Der Preis beträgt dafür 180 Euro inkl. Vollpension und
Bus-Transport.
Interessenten mögen sich bitte bis Anfang Juni im Gemeindeamt
(Tel. 8408) oder persönlich bei Bgm. Weinzettl
zwecks Fixierung der Zimmer anmelden. |  |
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Müllsammlung
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| Um unser Gemeindegebiet einigermaßen sauber zu halten, wird wiederum eine Geländebegehung mit Müllsammlung in Wälder, entlang der Bäche und der Straßengräben durchgeführt.
Tag: Freitag, 26. März 2010
Beginn: ab 14 Uhr
Wo: je Ortsteil eine Sammelgruppe mit Traktor
Zur Müllsammlung haben sich die Gemeinderäte, Jäger und Bergwächter bereiterklärt.
Freiwillige Helfer sind herzlich willkommen! |  |
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Vermögensabsicherung
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„Was passiert mit meinen Ersparnissen in der Krise?“
Zu diesem wichtigen Thema für die Zukunft jedes Einzelnen
wird herzlich in das Gemeindehaus
Raning geladen.
Termin: Mittwoch, 7. April 2010 um 19 Uhr
Referent: Mario Plangger aus Vorarlberg
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Freiwillige Spende erbeten! |
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Maibaum
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| Am Freitag, den 30. April 2010, wird um 19 Uhr beim Gemeindehaus Raning wiederum
der Maibaum aufgestellt.
Auf zahlreiches Kommen
der Bevölkerung freut sich der USV Raning. Alle Gemeindebewohner sind hiezu herzlich eingeladen. |  |
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Ansichtskarten
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| Erinnern möchten wir wiederum
an die Ansichtskarte von Raning.
Die Ansichtskarte ist im Gemeindeamt, im Gasthaus „Dahoam“, bei Hiaslwirt (Urlaub am Bauernhof), beim Direktvermarkter Ettl, bei EigenArt und bei Fassbinderei
Hütter erhältlich! |  |
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| Geburten 2009 |
| Hannah Grießbacher | Lichtenberg |
* 31.03.2009 |
| Marlena Kristin Sirnik | Lichtenberg |
* 07.05.2009 |
| Lucia Haas | Lichtenberg |
* 20.05.2009 |
| Susanna Luisa Pichler | Lichtenberg |
* 03.06.2009 |
| David Karl Sundl | Lichtenberg |
* 24.06.2009 |
| Oliver Thuswohl | Raning |
* 17.07.2009 |
| Valentin Johannes Sommer | Lichtenberg |
* 31.07.2009 |
| Fabian Niederl | Lichtenberg |
* 08.08.2009 |
| Jan Lebler | Lichtenberg |
* 14.09.2009 |
| Vanessa Sophie Lerner | Thien |
* 30.09.2009 |
| Eine Mutter ist der einzige Mensch auf der Welt,
der dich schon liebt, bevor er dich kennt. |
 Hannah Grießbacher |
 Marlena Kristin Sirnik |
 Lucia Haas |
 Susanna Luisa Pichler |
 David Karl Sundl |
 Oliver Thuswohl |
 Valentin Johannes Sommer |
 Fabian Niederl |
 Jan Lebler |
 Vanessa Sophie Lerner |
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| Eheschließungen 2009 |
| Frei Richard und Marianne (geb. Hatzl), Lichtenberg | 21.03.2009 |
| Niederl Albert und Nicole Therese (geb. Eigner), Lichtenberg | 04.04.2009 |
| Ing. Rauch Markus und Christiana (geb. Roßmann), Thien | 30.05.2009 |
| Sporer Daniel und Petra (geb. Sohar), Lichtenberg | 30.05.2009 |
| Matzer Günther und Renate (geb. Monschein), Raning | 31.12.2009 |
 Renate und Günther Matzer |
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 Nicole und Albert Niederl |
Die Ehe ist wie eine Brücke.
Man sollte sie jeden Tag neu aufbauen,
am besten von beiden Seiten.
| Todesfälle 2009 |
| Johann Klement, Raning | * 20.08.1931 + 17.01.2009 |
| Josef Maier, Raning | * 20.12.1950 + 01.04.2009 |
| Josef Alessio, Thien | * 29.01.1947 + 09.06.2009 |
| Johanna Lerner, Thien | * 26.12.1914 + 02.09.2009 |
| Franz Xaver Reis, Raning | * 07.04.1932 + 06.10.2009 |
| Maria Theresia Lerner | * 07.01.1921 + 26.10.2009 |
| Josef Hödl, Raning | + 27.07.2009 |
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Keiner geht ganz
von uns –
er geht nur voraus! |
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Familienpass
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| Die Steiermark hat ein enormes
Angebot an Freizeiteinrichtung.
Mit dem Familienpass
des Landes Steiermark
haben unternehmungslustige
Eltern und Kinder die Möglichkeit,
etliche dieser Angebote
günstiger zu nutzen. Sie
brauchen nur einen Antrag
einbringen und der Familienpass
wird kostenlos ausgestellt.
Nähere Informationen sowie
die Antragsformulare erhalten
Sie im Gemeindeamt! |  |
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Ambrosie – ein Allergieauslöser
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Warum stellt die Ambrosie eine Gesundheitsgefahr dar?
Ambrosiapollen gehören zu den stärksten Allergieauslösern und verursa-chen Schnupfen, Bindehautentzündungen, Bronchitis mit Husten, Atemnot und
allergisches Asthma. Auf Grund des späten Blühbeginns Ende Juli/Anfang August verlängert
sich die Pollensaison in den September hinein. Die Zahl der Allergiker steigt kontinuierlich.
Bereits 35 % der Allergiker reagieren auf Amb-rosiapollen. Die volkswirtschaftlichen Kosten durch Behandlungen
werden in der Steiermark auf mehr als 8 Mio. Euro geschätzt. Wegen der schwierigen Bekämpfung und der Ertragseinbußen
in bestimmten Ackerkulturen stellt die Ambrosie auch ein Problemunkraut dar. Eine Pflanze produziert zwischen 70 Millionen und 1
Milliarde Pollen, die meh-rere 100 km weit fliegen können. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen (Nüsschen) können bis zu 40 Jahre im Boden
keimfähig bleiben, benötigen aber offene Bodenflächen. Eine Pflanze bringt bis zu 3000 Samen hervor.
Wie erkenne ich die Ambrosie? - rötlicher Stängel, weich behaart und im oberen Teil verästelt - die Blätter sind fiederteilig - kugelförmiger, buschartiger Wuchs mit 30 bis 150 cm Höhe - die Blütenstände sind traubige, gelbgrüne Kerzen mit Blühbeginn Ende Juli/ Anfang August (bis Oktober) - nach dem Abmähen werden zahlreiche Seitentriebe gebildet
Bekämpfungsmöglichkeiten - Gartenbereich, Einzelpflanzen, kleine Bestände: - Händisches Ausreißen mit der Wurzel bzw. mehrmaliges, tiefes Mähen möglichst vor der Blüte ? ACHTUNG WIEDERAUSTRIEB - Pflanzen in Plastikbeutel mit Restmüll entsorgen und NICHT KOMPOSTIEREN! - Handschuhe und ev. Staubmaske (Blüte) verwenden - Chemische Bekämpfung nur mit zulässigen Pflanzenschutzmitteln
Vorbeugung: - Vogelfutterplätze regelmäßig kontrollieren - offenen Boden durch Begrünung vermeiden
www.ambrosie.steiermark.at |
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Mehrweg statt Einweg
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Gerade jetzt in der warmen Jahreszeit fallen Unmengen von Getränkeverpackungen an. Tetra Paks, große und kleine PET Einwegflaschen, Alu Dosen, Berge von Verpackungen
und wo bleiben die Mehrwegverpackungen? Wer kauft seine Getränke noch in Mehrwegverpackungen?
Bin ich noch bereit für die Umwelt etwas zu tun oder ist die Bequemlichkeit Sieger?
Eine Studie der MA 22 in Wien brachte zu Tage, was viele Umweltprofis schon lange wissen: Mehrweg schlägt Einweg um Längen! Den Energieverbrauch von 55.000 Haushalten könnte man laut Studie durch den Ersatz von Einwegflaschen durch Mehrwegflaschen einsparen.
Der Anteil der Mehrwegverpackungen
am Getränkemarkt
sinkt dramatisch. Österreichweit wurden im Jahr 2006 rund 600 Millionen
Liter Mineralwässer in Einwegflaschen verkauft. Berücksichtigt man den gesamten
Lebenszyklus der Flaschen, würde der Verzicht
auf Einwegflaschen bei Mineralwasser demnach 700.000 Giga-Joule Energie (und somit den Energieverbrauch
der 55.000 Haushalte)
einsparen.
Mehrwegprodukte verringern
Treibhausgase.
Ebenso könnten 27.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden, wenn Mineralwasser ausschließlich
in Mehrwegflaschen verkauft werden würde. Das entspricht in etwa den Emissionen
eines Passagierflugzeuges,
das 60 Mal die Erde umrundet.
Mehrweg vermeidet Abfall.
Allein bei Mineralwasser würde die Abfallmenge um 13.500 Tonnen oder 450.000 Kubikmeter Abfall reduziert. Diese 13.500 Tonnen Kunststoffabfälle
würden 580.000 Abfallcontainer mit einem Volumen von 770 Litern füllen.
Würde man diese Container aneinander reihen, ergäbe
dies eine Reihe von Wien bis Berlin!
In den letzten Jahren sank der Anteil an Mehrweggebinden
enorm. Lag die gesamt
Mehrwegquote (inkl. der Quote aus
dem Gastronomie Bereich) in Österreich 1997 noch bei rund 60 Prozent, so fiel sie bis 2007 bereits auf rund 40 Prozent. Lässt man den Gastronomie-Bereich außer Acht, lag die Mehrwegquote beim privaten Konsum 2007 gar nur mehr bei 24 Prozent-Tendenz seitdem stark fallend.
Die Studie Ökologischer Vergleich von Mehrweggetränkeverpackungen
mit Einweggetränkever-
packungen steht als Download unter http//www.wien.gv.at/umweltschutz/
pool/abfall.html zur Verfügung.
Der Konsument entscheidet.
Wir alle haben es in der Hand ob die Mehrwegflasche eine Zukunft hat oder nicht. Für unsere Umwelt wäre es laut Studie ein großer Vorteil. Regionale
Abfüller werden auf die Abfüllung in Mehrwegflaschen
verzichten, wenn der Absatz weiter rückläufig ist.
Brauchen wir überhaupt Mineralwasser aus Spanien Frankreich oder Italien? Haben
wir nicht genug regionale
Sorten?
Ein Kaufmann sagte bei einer
Diskussion: „Alles was gekauft wird bietet er an“. Freiwillig verzichtet kein Händler auf ein in der Werbung
gut beworbenes und verkaufbares Produkt. Nur wenn es nicht verkauft wird, wird es aus dem Sortiment genommen. Daher ist die Kraft jedes Konsumenten größer als wir glauben. Lassen
wir uns von der Werbung nicht blenden, sondern handeln
wir überlegt und regional. |
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Vorinformation
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Stellung für den Geburtsjahrgang
1992
Für die Gemeinden Aug-Radisch,
Baumgarten bei Gnas,
Gnas, Grabersdorf, Kohlberg,
Maierdorf, Perlsdorf,
Raning und Unterauersbach
ist der Termin für die Stellung
des Geburtsjahrganges
1992 am 02. + 03.11.2010
vorgesehen.
Bitte diesen Termin freihalten
und eventuell Fahrgemeinschaften
organisieren. |
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Reisepass
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| Jeder fünfte Reisepass
läuft 2010 ab - rechtzeitig
beantragen spart Zeit.
1,2 Millionen Reisepässe
verlieren im Jahr 2010 ihre
Gültigkeit. Das sind doppelt
so viele als in einem
durchschnittlichen Jahr. Vor
allem in den Monaten März
bis Juni 2010 wird es zu
einem großen Andrang und
längeren Wartezeiten in den
Passämtern kommen. Wer
eine Reise plant, sollte also
rechtzeitig prüfen, ob sein
Reisepass noch gültig ist.
Informationen darüber
erhalten Sie bei uns im
Gemeindeamt und ebenso
können Reisepassanträge
im Gemeindeamt ausgestellt
werden. |
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Wegerhaltung
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In Kürze kommt wieder die Anbauzeit für die Landwirte.
Dazu unser Appell:
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Bankette, wenn Sie Ihre Äcker bearbeiten. Die Bankette gehören zur Straße
und nicht zum Acker und haben
eine wichtige Funktion für die Verkehrssicherheit.
Es wird sicher keinen Landwirt in unserer Gemeinde geben, der es nötig
hat, mit Absicht das Straßenbankett zu zerstören. Die meisten Landwirte machen es ohnehin ordnungsgemäß, dafür sagen wir Ihnen
vielen Dank.
Wenn jemand eine Straße verschmutzt,
was sich manchmal nicht vermeiden lässt, so muss dieser Schmutz anschließend
von der Straße entfernt werden. Dies dient auch dem Schutz des Verursachers,
denn wenn dadurch ein Schadensfall entsteht, könnte dies |
 So soll es nicht aussehen! |
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